FÖRDERUNGWas gefördert werden kann, gehört zur Arbeit.
Gastronomie-Budgets sind eng, und eine Beratung, die das nicht ernst nimmt, schafft mehr Probleme als sie löst. Deshalb ist die Frage nach Zuschüssen bei mir keine Zusatzleistung, sondern Teil des Erstgesprächs.
VORWEGWas ich dabei tue, und was ich nicht bin
Ich bin keine Fördermittelberaterin. Ich stelle keine Anträge für euch, prüfe keine Bescheide und überwache keine Fristen.
Was ich tue: Im Erstgespräch klären wir, ob meine eigene Arbeit gefördert werden kann und was dafür zu tun ist. Und während der Arbeit sehe ich ohnehin in Bereiche hinein, für die es Programme gibt. Wenn mir dabei etwas auffällt, sage ich es und nenne die Stelle, bei der ihr nachfragen könnt.
Ein Hinweis auf einen Zuschuss ist manchmal mehr wert als eine weitere Empfehlung, und er kostet nichts extra.
BERATUNGSFÖRDERUNG DES BUNDESbis zu 50 %
der Beratungskosten für Betriebe in Hamburg,
höchstens 1.750 €
Im Regierungsbezirk Lüneburg und in den neuen Bundesländern bis zu 80 %,
höchstens 2.800 €
Gerechnet wird auf eine bundesweit einheitliche Bemessungsgrundlage von 3.500 € je Beratung. In Hamburg und den meisten alten Bundesländern liegt der Fördersatz bei 50 Prozent, also höchstens 1.750 €. Im Regierungsbezirk Lüneburg, zu dem etwa die Landkreise Harburg, Stade und Lüneburg gehören, und in den neuen Bundesländern sind es 80 Prozent, höchstens 2.800 €. Wo euer Betrieb liegt, entscheidet also über den Betrag.
Gefördert werden höchstens zwei Beratungen pro Jahr und fünf insgesamt, jede zu einem eigenen Thema. Die Beratung muss innerhalb von sechs Monaten nach dem Informationsschreiben abgeschlossen sein. Wer schon einmal etwas gefördert bekommen hat, sollte das früh sagen.
Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Bewilligungsstelle entscheidet nach Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Die vollständigen Bedingungen stehen beim BAFA unter Förderung von Unternehmensberatungen für KMU.
DER ABLAUFIn sechs Schritten zum BAFA-Zuschuss
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Erstgespräch mit mir
Dreißig Minuten, kostenlos. Darin klären wir, worum es gehen soll und ob das förderfähig ist. Danach bekommt ihr ein Angebot mit Umfang und Preis, das ihr für den Antrag braucht.
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Informationsgespräch beim Regionalpartner
Wer zum Zeitpunkt der Antragstellung höchstens ein Jahr nach der Gründung liegt, muss vorher ein kostenfreies Informationsgespräch bei einem regionalen Ansprechpartner führen. Für alle anderen ist es freiwillig. In Hamburg ist das für die gewerbliche Wirtschaft die Handelskammer. Zwischen diesem Gespräch und dem Antrag dürfen höchstens drei Monate liegen.
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Antrag online stellen
Der Antrag läuft über das Portal der Leitstelle. Gebraucht werden Angaben zum Betrieb, das Beratungsthema und meine Berater-ID. Bis hierher habt ihr nichts beauftragt und nichts bezahlt.
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Informationsschreiben abwarten
Das ist der kritische Schritt. Die Leitstelle prüft die formalen Voraussetzungen und schickt ein Informationsschreiben. Erst danach darf der Vertrag geschlossen und mit der Beratung begonnen werden.
Ein gestellter Antrag reicht nicht. Wer vorher anfängt, verliert den Zuschuss, und rückwirkend geht nichts. Zwischen Antrag und Schreiben können Wochen liegen, deshalb lohnt der frühe Start, auch wenn ihr erst in ein paar Monaten arbeiten wollt.
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Vertrag, Beratung, Rechnung
Jetzt schließen wir den Vertrag, die Arbeit läuft, und ihr bekommt meine Rechnung. Bezahlt wird sie zunächst von euch, der Zuschuss kommt später.
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Verwendungsnachweis und Auszahlung
Zum Nachweis gehören der Beratungsbericht, die Rechnung und der Zahlungsbeleg. Den Bericht schreibe ich, er ist im Honorar enthalten. Nach der Prüfung wird der Zuschuss ausgezahlt.
Den Antrag stellt ihr selbst beim BAFA. Ich sage euch, welche Unterlagen nötig sind, und liefere alles, was von meiner Seite dazugehört.
01 Erstgespräch mit mir
WAS HINEINPASSTWas durch das BAFA gefördert wird
Passt
Die Beratung: der ganze Betrieb, ein einzelnes Thema, die Arbeit vor einer Eröffnung. Also alles, was aus Beobachten, Auswerten, Moderieren und Aufschreiben besteht. →
RECHENBEISPIEL 2Der ganze Betrieb, danach ein Thema
Beratung, der ganze Betrieb3.500 €
Zuschuss, erster Antrag− 1.750 €
Beratung, ein Thema1.800 €
Zuschuss, zweiter Antrag− 900 €
Einrichten, nicht gefördert1.040 €
Ihr zahlt 3.690 € statt 6.340 €
Zwei Beratungen mit zwei Anträgen. Das BAFA fördert bis zu zwei Beratungen im Jahr.
RECHENBEISPIEL 1Ein überschaubares Thema, danach eingerichtet
Beratung, ein Thema720 €
Zuschuss, 50 %− 360 €
Einrichten, nicht gefördert325 €
Ihr zahlt 685 € statt 1.045 €
Gerechnet mit 50 % Zuschuss wie in Hamburg, vorausgesetzt, das BAFA bewilligt den Antrag.
Passt nicht
Die Einrichtung selbst, also ein Kassensystem konfigurieren oder Ordner anlegen. Das ist Umsetzung. Sie wird getrennt beauftragt und abgerechnet, weil der Zuschuss nur die Beratung abdeckt.
Auch Betriebe, die sich im insolvenzrechtlichen Sinn in Schwierigkeiten befinden, sind vom Programm ausgeschlossen.
WAS SONST NOCH GEHTFörderung betrifft nicht nur die Beratung
In der Beratung sehe ich mir Personal, Werkzeuge und Abläufe an. In mehreren dieser Bereiche gibt es Programme, von denen viele Betriebe nichts wissen. Ich nenne sie, wenn sie zu eurer Lage passen, und sage dazu, wo ihr weiterfragt.
Beim Personal
Für Weiterbildung von Beschäftigten, für die Einstellung bestimmter Personengruppen und rund um Ausbildung gibt es Zuschüsse, meistens über die Arbeitsagentur. Das hilft bei Einarbeitung und Nachbesetzung, aber genauso, wenn ihr gute Leute halten und den Service professioneller machen wollt, etwa mit einer Weiterbildung zur Sommelière.
Bei Digitalisierung und Technik
Für die Einführung neuer Systeme gibt es je nach Zeitpunkt Programme auf Bundes- und Landesebene. Relevant wird das bei einem Systemwechsel oder einem grundlegenden Neuaufbau, sei es beim Kassen- oder Reservierungssystem oder bei der digitalen Infrastruktur insgesamt.
Bei Energie und Ausstattung
Kühlung, Lüftung und Beleuchtung sind in Betrieben die größten Posten. Für Austausch und Effizienz gibt es eigene Förderwege. Das ist nicht mein Fach, aber es fällt beim Mitlaufen auf. Auf Wunsch suche ich mit euch nach dem passenden Programm und der Stelle, die es vergibt.
Bei Gründung und Übernahme
Rund um Gründung, Übernahme und Investition gibt es Zuschüsse, Darlehen und Bürgschaften, in Hamburg unter anderem über die Investitions- und Förderbank. Wer gerade übernimmt, hat ohnehin eine Bank am Tisch, und dann gehört die Frage dorthin.
FRAGENWas du zur BAFA-Förderung noch wissen willst
Wenn deine Frage nicht dabei ist, schreib mir einfach. Ich antworte innerhalb von zwei Werktagen.
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Zwischen Antrag und Informationsschreiben liegen in der Regel Wochen. Genau deshalb lohnt das Erstgespräch früh.
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Dann entscheidet ihr, ob die Beratung trotzdem stattfindet. Bis zur Beauftragung ist nichts bezahlt.
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Den Antrag stellt ihr, weil er auf euren Betrieb läuft. Beim Ausfüllen helfe ich auf Wunsch, ich sage, welche Unterlagen gebraucht werden, und den Bericht für den Verwendungsnachweis schreibe ich.
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Nein. Meine Rechnung wird zuerst von euch bezahlt, der Zuschuss kommt nach Verwendungsnachweis und Prüfung.
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Das hängt vom Umfang ab und davon, was genau gemacht wird. Gefördert wird der Beratungsteil, das Einrichten nicht. Das rechnen wir im Erstgespräch durch. Dabei schauen wir auch, welche anderen Förderungen zu eurem Vorhaben passen könnten.
STAND DER ANGABENOhne Gewähr
Die Angaben auf dieser Seite geben den Stand vom 29. September 2026 wieder und beschreiben das Programm, wie ich es kenne. Förderrichtlinien ändern sich, und verbindlich sind allein die Angaben des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und der Leitstelle.
Welche anderen Förderprogramme im Einzelnen laufen und zu welchen Bedingungen, ändert sich laufend. Für sie nenne ich Richtungen und Ansprechstellen, keine Bescheide.
Prüft die Konditionen vor dem Antrag dort noch einmal nach, oder fragt mich, dann sehe ich mit euch gemeinsam nach.